Sachverständigentätigkeit
Gutachten schaffen Klarheit bei fachlichen Fragestellungen.
Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger unterstütze ich Gerichte, Rechtsanwält:innen, Unternehmen und Privatpersonen bei der fachlichen Beurteilung von Fragestellungen aus den Fachgebieten Wirtschaftswerbung und Marketing.
Je nach Auftrag erfolgt die Tätigkeit im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens oder als Privatgutachten. Grundlage jeder Beurteilung sind die konkreten Fragestellungen, die vorliegenden Unterlagen sowie die anerkannten Standards des jeweiligen Fachgebietes.
- Gerichtsgutachten
- Erstellung von Gutachten im Auftrag von Gerichten oder Staatsanwaltschaften zur Beantwortung fachlicher Fragestellungen im Rahmen gerichtlicher Verfahren.
- Privatgutachten
- Erstellung unabhängiger Gutachten im Auftrag von Unternehmen, Rechtsanwält:innen oder Privatpersonen zur Vorbereitung oder Begleitung gerichtlicher und außergerichtlicher Verfahren sowie zur fachlichen Klärung komplexer Sachverhalte.
- Befund und Gutachten
- Der Befund dokumentiert die erhobenen Tatsachen und die zugrunde liegenden Unterlagen. Darauf aufbauend beantwortet das Gutachten die gestellten Beweisfragen nachvollziehbar und fachlich begründet.
- Fachliche Stellungnahmen
- Nicht jede Fragestellung erfordert ein umfassendes Gutachten. Je nach Aufgabenstellung können auch fachliche Stellungnahmen oder gutachterliche Einschätzungen zweckmäßig sein.
- Schiedsgutachten
- Erstellung von Schiedsgutachten, wenn Parteien vereinbaren, eine fachliche Fragestellung durch einen unabhängigen Sachverständigen beurteilen zu lassen.
- Gutachtensergänzungen
- Ergänzung oder Präzisierung bereits erstellter Gutachten aufgrund neuer Unterlagen, zusätzlicher Fragestellungen oder gerichtlicher Aufträge.
- Mündliche Gutachtenserörterung
- Erläuterung und Beantwortung fachlicher Fragen im Rahmen mündlicher Verhandlungen vor Gericht.
- Außergerichtliche Streitbeilegung
- Fachliche Gutachten können dazu beitragen, Sachverhalte objektiv zu klären und eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten zu unterstützen.